Erklärung zu Barrierefreiheit
Die Stadt Dohna ist bemüht, die Internetseite in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Internetauftritt (inklusive Subdomains) von www.stadt-dohna.de und wurde am 23. September 2020 erstmalig erstellt. Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Dieser Webauftritt ist nach den oben genannten Richtlinien überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.
Nicht barrierefreie Inhalte
An der Beseitigung folgender Barrieren wird derzeit gearbeitet:
- Nicht alle PDF-Dokumente, welche auf www.stadt-dohna.de zum Download bereitstehen sind barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Die Navigation auf der Internetseite per Tastatur ist noch nicht vollständig bedienbar. Die Einschränkung der Bedienbarkeit per Tastatur soll bis Ende 2020 behoben werden.
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktuelle Verwaltungsverfahren (rechtliche Abläufe) benötigt werden
- Karten (z.B. Planzeichnungen), deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird
- Kartenanwendungen sind zum Teil barrierefrei (OpenStreepMap und Geoportal)
- die Bereitstellung von Informationen zur Gebärdensprache und Leichte Sprache fehlen derzeit auf www.stadt-dohna.de
Bitte beachten Sie, dass ältere Browser teilweise Inhalte nicht einwandfrei darstellen können. Bitte verwenden Sie daher einen aktuellen Web-Browser.
Feedback und Kontaktangaben
Die Stadt Dohna nimmt Anregungen, Hinweise und Fragen zur barrierefreien Gestaltung oder zu noch bestehenden nicht genannten Barrieren auf unserer Internetseite gern entgegen.
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren und Hinweis zur Schlichtungsstelle
Wenn die Kontaktaufnahme mit der Stadt Dohna nicht erfolgreich war bzw. auf eine Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten wurde, kann direkter Kontakt mit der Sächsischen Durchsetzungsstelle aufgenommen werden.
Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes ist nicht erforderlich.
Die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik in Sachsen ist der Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für Belange von Menschen mit Behinderung zugeordnet.
Kontakt zur Sächsischen Durchsetzungsstelle
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10, 01097 Dresden
Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Telefon: 0351-564 121 61
Fax: 0351-564 121 69
Webseite: https://www.inklusion.sachsen.de