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Gebühr für Personalausweis steigt!

16.02.2026
News

Die Stadtverwaltung Dohna informiert, dass ab 07.02.2026 neue Gebührensätze für den amtlichen Identitätsnachweis für deutsche Staatsbürger in Kraft getreten sind.

Der Gesetzgeber hat im § 31 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Kosten aller Beteiligten an der Leistung für den Personalausweis durch eine Gebühr gedeckt werden soll. Mit der seit 1. Januar 2021 festgelegten Personalausweisgebühr konnten die mittlerweile gestiegenen Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung sowie die gestiegenen Produktionskosten beim Ausweishersteller nicht mehr gedeckt werden. Vor allem moderne Technologien zur Identitätsprüfung sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltungsabläufe erfordern eine erhöhte Gebühr.

Das Bundeskabinett hatte eine entsprechende Verordnung zur Anhebung der Gebührensätze am 14. Januar 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.

Es gelten daher ab 07.02.2026 folgende Gebühren für neue Personalausweise:

  • 46,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • 27,60 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • Alle anderen Gebühren bleiben unverändert.

Wir bitten dies bei künftigen Beantragungen zu berücksichtigen.

Ihr Team des Einwohnermeldeamtes