Kontrolle und Pflege von Baumbeständen auf Privatgrundstücken – Eigentümer in der Verkehrssicherungspflicht
Pressemitteilung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Die Folgen der anhaltenden Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren haben am sächsischen Baumbestand ihre Spuren hinterlassen. Die durchschnittlich zu geringen Niederschläge begünstigen Dürreschäden an den Bäumen und die milden Temperaturen im Winter sorgen für eine steigende Population von Schädlingen. Beides trägt nachhaltig zum Baumsterben in Sachsen bei.
Abgestorbene und geschädigte Bäume stellen insbesondere eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Gerade in Sturmperioden steigt das Risiko deutlich, dass Bäume oder Baumbestandteile herabstürzen. Dabei kann es zu Personen- oder Sachschäden kommen.
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge appelliert daher eindringlich an die Eigentümer angrenzender Flurstücke entlang der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie generell an Anlieger öffentlicher Verkehrswege, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Sturm- beziehungsweise Trockenschäden oder Bäume mit Schädlingsbefall sind unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der regional geltenden Gehölz- bzw. Baumschutzsatzungen zu beseitigen.
Bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflichten haftet der Eigentümer für etwaige Schäden.