Führungszeugnis/Auskunft Gewerbezentralregister
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei der Meldebehörde persönlich stellen, bei der Sie mit der Hauptwohnung registriert sind. Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit. Der Antrag hierfür wird von uns in Ihrem Beisein ausgestellt. Im Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de können Sie mit ihrem elektronischen Personalausweis ebenfalls das Führungszeugnis schnell und sicher beantragen.
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
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- Sie müssen bei Beantragung den Verwendungszweck angeben. Für das Behördenführungszeugnis benötigen Sie außerdem die genaue Bezeichnung und die Anschrift der Behörde, sowie ggf. das Aktenzeichen.
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Beglaubigungen
Durch das Einwohnermeldeamt werden Ihnen Ablichtungen oder Abschriften von Unterlagen beglaubigt, wenn das Original vorgelegt wird (außer Personenstandsurkunden!). Die Gebühren betragen für die erste Seite 9,30 Euro und für jede weitere Seite 1,40 Euro.
Beglaubigung von Unterschriften
Auch Unterschriften beglaubigt Ihnen das Einwohnermeldeamt, wenn der Betroffene unter Vorlage eines Personaldokumentes sich ausweist und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters leistet. Die Gebühr beträgt 9,30 Euro.
Auskunftssperre
Sie müssen einen Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre stellen. Der Eintrag einer Auskunfssperre ist gebührenfrei.